„Wir wollen kein Gewerbegebiet in Wohnbaugebietsnähe. Teilumwandlung eines Gewerbegebiets aus gutem Grunde.“, Höhenkirchen-Siegertsbrunn aktuell, Oktober/November 2007, S. 3,
Autorin Chr. R., Textauszug

 

„(…) ein umfangreiches Gewerbegebiet in unmittelbarer Nähe von Wohnbaugebieten realisieren zu wollen? Hier muss man doch wirklich die Interessen der Anwohner in den Vordergrund stellen und bessere Lösungen finden.

Im vorliegenden Fall wurde von allen Mitgliedern des Gemeinderats – mit Ausnahme der zwei UB-Räte – einer Teilumwandlung des Gewerbegebiets an der Altlaufstraße in Höhenkirchen zugestimmt – und dies aus gutem Grunde. Ein Gewerbegebiet direkt angrenzend an ein Wohnbaugebiet birgt Konflikte, da die Gemeinde nur bedingt auf Art und Umfang des anzusiedelnden Gewerbes Einfluss nehmen kann.

Nach langen und vielen Diskussionen kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass aus Rücksichtnahme auf die Anwohner an der Altlaufstraße und der Ottobrunner Straße, hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und eventueller Lärmbelästigungen einer Teilumwandlung von Gewerbegebiet in Wohnbebauung zugestimmt werden kann. Es wurde ein anderes, besser geeignetes Gewerbegebiet „Am Hart“ abseits von Wohnbebauung angeboten. Nach der Änderung des Flächennutzungsplans beauftragte der Gemeinderat Bürgermeisterin Ursula Mayer, mit den Grundstückseigentümern entsprechende Verhandlungen zu führen, um dieses Projekt „Am Hart“ realisieren zu können.

Für die verbleibende Gewerbefläche an der Altlaufstraße konnte ein Unternehmen der Hightech-Branche gewonnen werden. Es stellt in jeder Hinsicht eine Bereicherung für unseren Ort dar und lässt sich hinsichtlich der Lärmbelästigung sowie des Verkehrsaufkommens verträglich in das Wohngebiet integrieren. (…)“