Vorstellung des ersten Planentwurfs vor dem Bauausschuss am 29.01.2009:

 

· Ziel: ländliches Gewerbegebiet

· GRZ: 0,4

· maximal zweigeschossige Bauten

· Beschränkung auf Satteldächer, keine Flach- und Tonnendächer

· Maximale Wandhöhe 7,5 m

· Maximale Firsthöhe 10 m

· Keine Schrottplätze, aber untergeordnete Lageranlagen sind davon ausgenommen

· Kein Einzelhandel innenstadtrelevanter Waren

· Maximale Stapelhöhe auf Lagerflächen im Freien: 4 m

· Erlaubte Größe offener Lagerflächen: 500 qm

· Betriebswohnungen möglich

· Keine Beherbergungsbetriebe

· Keine Vergnügungsstätten

· Nur rote Dachziegel

· Begrenzung der Werbeanbringungen

· Begrenzung beleuchteter Werbung

· Gedeckte Wandfarben

· Pausenwiese für die Angestellten

· Im FNP vorgesehener Grüngürtel ersatzlos von 40 auf 20 m reduziert

· Alleen im Inneren des Gewerbegebiets und zur Hohenbrunner Straße

· Zum Wohngebiet hin lediglich ein 3 m schmaler Grünstreifen mit einer dreireihigen Hecke

· Diskussion um schmalen Grünstreifen zum Wohngebiet. Fazit: Soll erweitert werden auf 5 m.

· Fahrradweg führt mitten durch das Gewerbegebiet, anstatt entlang des Wohngebiets und südlich um das Gewerbegebiet herumzuführen. Nach Aussage des Planers, weil eine Süderweiterung nicht behindert werden solle.

 

 

Wortmeldungen einiger Bauausschussmitglieder während der Sitzung:

Michael Gaar (CSU) möchte ein „richtiges Gewerbegebiet“ mit meterhohen Werbetafeln realisieren. Oliver Eigner (SPD) favorisiert „mindestens drei Geschosse“ und findet darüber hinaus „grüne Flachdächer auch schön“. Max Wagmann (SPD) beabsichtigt „keine Almhütten“ zu bauen. Auch Bürgermeisterin Mayer (CSU) möchte sich Flexibilität gegenüber den Bedürfnissen der Gewerbebetriebe bewahren. Besondere Betonung der „wertvollen“, geringen Gewerbefläche, die ausgenutzt werden muss.

 

 

Planermeinung:

Der zuständige Planer, Architekt Gerd Stärk weist in Bezug auf die kritischen Wortmeldungen aus dem Gemeinderat darauf hin, dass die Planung auf den Erhalt des Landschaftscharakters und eine Anpassung an die bestehende Bebauung des Wohngebiets ausgelegt sein sollte. Er betont, dass die vorgeschlagenen strengen Festsetzungen bezüglich der Gestaltung vom Gemeinderat nicht gelockert werden sollten. Nach Aussage des Planers garantiert nur eine Kombination aller Einschränkungen – wie z. B. die Zweigeschossigkeit oder Beschränkung auf Satteldächer – den Erhalt des ursprünglich ländlichen Charakters.

 

 

Fazit der Bürgerinitiative:

· Unterstützung der Planermeinung, ländlicher Charakter ist gefährdet, falls die Inhalte der Wortmeldungen umgesetzt würden.

· Unterstützung strenger Festsetzungen

· Abstand zwischen Gewerbe- und Wohngebiet ist viel zu gering

· Begrünung zwischen Gewerbe- und Wohngebiet ist unzureichend

· Radwegverbindung ist schlecht