Textauszug aus der Broschüre

„Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Beteiligung der Bürger an der Aufstellung des Flächennutzungsplans“, S. 3

 

„Gewerbegebiete (GE)“ werden zunächst nach der bestehenden Nutzung ausgewiesen (östlich vom S-Bahn-Haltepunkt Höhenkirchen sowie an der Wächterhofstraße und am südlichen Ortsrand). Gewerbegebiets-Neuausweisungen befinden sich im Norden beidseitig der Bahnlinie (z. T. bisher bereits ausgewiesen) sowie an der Sportplatzstraße. Damit Störungen angrenzender Wohngebiete vermieden werden, wird bei den neuen Gewerbegebieten jeweils ein entsprechendes Immissionsschutz-Grün dazwischen angeordnet.

Alle Bauflächen in Randbereichen sollen die Ortsrand-Eingrünung als Teil des Nettobaulands bzw. als private Grünfläche schaffen.

 

Als „Sondergenutzte Fläche“ bzw. „Sondergebiet“ wird im Norden ein Bereich der Landesverteidigung und beim S-Bahn-Haltepunkt Wächterhof ein Bereich für eine Altenwohnanlage ausgewiesen.“