Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Bürgerinitiative Siedlung Am Hart

Aktuelle Situation

Wie stellt sich die Situation zum gegenwärtigen Zeitpunkt dar?

 

Worst Case

Kritikpunkte

 

 

Worst Case

Auf Grundlage der Ende Juni 2009 vorgelegten Planung – eine zweite, geänderte Auslegung des Plans hat seither noch nicht stattgefunden – müssen wir immer noch folgende Konsequenzen für unser Wohngebiet befürchten:

1. Eine permanente Lärmbelästigung durch

¨ Schwerlastverkehr (Anlieferung rund um die Uhr – auch Sonn- und Feiertags, öffentliche LKW Stell- bzw. Rastplätze: Kühlaggregate, die auch während der Nacht laufen müssen, Warmlaufen des Motors bei Abfahrt)

¨ die zugelassenen Gewerbearten,

¨ erhöhtes Verkehrsaufkommen,

¨ Abholzung des bisher bestehenden und die S-Bahn dämpfenden sowie vor Emissionen der Hohenbrunner Straße schützenden Bannwäldchens

2. Eine Zunahme des Schwerlastverkehrs bedingt durch

¨ die Ausweisung von 11 öffentlichen LKW Stell- bzw. Rastplätzen

¨ die Zulässigkeit lieferintensiver Betriebe

3. Einen Beherbergungsbetrieb,

¨ der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausweisung von öffentlichen LKW Stell- bzw. Rastplätzen sowie dem geplanten Umfeld eines „richtigen“ Gewerbegebiets eine besondere, z. B. einschlägige Nutzung nicht ausschließen lässt

4. Eine Tankstelle,

¨ die eine enorme Verkehrsbelastung mit sich bringen würde,

¨ rund um die Uhr geöffnet wäre,

¨ schlimmstenfalls mit integrierter Waschstraße

¨ und dementsprechend hohem Lärm- und Abgasaufkommen

Anmerkung: In der Bauausschusssitzung vom 24.02.2011 regte Gemeinderätin Luitgart Dittmann-Chylla (Bündnis 90/Die Grünen) an, die Zulässigkeit von Tankstellen in diesem Gebiet wieder auszuschließen. Michael Gaar (CSU) bestand jedoch auf einer Zulassung von Betriebstankstellen. Was nun konkret in die Satzung aufgenommen wird, werden wir erst bei der zweiten Auslegung der Planunterlagen erfahren.

5. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit der Radverbindung nach Siegertsbrunn,

¨ da diese nun auf einer vom Schwerverkehr gekreuzten Strecke entlang führt

¨ da der zur Umgehung des Gewerbegebiets vorgeschlagene Radweg im Westen und Süden verworfen wurde, um „eine mögliche Süderweiterung des Gewerbegebiets nicht zu behindern“ (Bauausschusssitzung vom 29.01.09, Aussage des Planers)

6. Eine nachhaltige Zerstörung des ländlichen Charakters durch die flexible Gestaltung

¨ der Dachformen

¨ Gebäude- und Lagerflächenhöhen

¨ der zugelassenen Lagerflächengröße im Freien

¨ der zugelassenen Werbeträger

7. Einen massiven Wertverlust

¨ sowohl unserer Grundstücke und Immobilien

¨ als auch und im Besonderen unserer Lebensqualität (bislang konnten wir - abgesehen vom turnusmäßig stattfindenden S-Bahnverkehr - das Gefühl haben, auf dem Land zu leben, mit Vogelgezwitscher und nächtlicher Stille: Besonderheiten, welche die Einschränkungen hinsichtlich der Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen usw. ausglich)

 

 

Kritikpunkte

Zum derzeitigen Stand der Planungen für das „Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord“
– vor der zweiten Auslegung – kritisieren wir:

¨ die nicht schlüssige Standortwahl, da besser geeignete Alternativen am bestehenden Gewerbegebiet an der Muna vorhanden und ausgewiesen sind, siehe Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan der Gemeinde. Darüber hinaus empfiehlt die Oberste Bayerische Baubehörde aufgrund des Konfliktpotentials Gewerbegebiet neben Wohngebiet – siehe hierzu auch CHRONIK (CSU Info-Blatt) - ein Mischgebiet als Pufferzone.

¨ schwere Abwägungsfehler durch mangelnde Berücksichtigung berechtigter Wohngebietsinteressen, bei gleichzeitigem Vorzug sämtlicher anderer Aspekte.

¨ eine bevorstehende massive Schädigung des Wohngebiets durch unverständliche und viel zu flexible gestalterische und inhaltliche Festsetzungen wie z. B. Art und Image der zulässigen Gewerbe, kein Ausschluss störender Gewerbebetriebe, elf öffentliche LKW Stell- bzw. Rastplätze, ungenügender Abstand zum Wohngebiet und unzureichende Begrünung der Abstandsfläche (keine Bäume mit Pflanzhöhe 3,5 m wie im Inneren des Gewerbegebiets, sondern lediglich Sträucher mit Pflanzhöhe 0,8 bis 1,00 m), kein aktiver Lärmschutz (beispielsweise Wall) trotz zu erwartender Potenzierung der bisherigen Ausgangswerte, Anziehung von Schwerverkehr, Beherbergungsbetrieb, Getränkemarkt, Tankstelle, …

¨ die fehlende gestalterische Orientierung an der angrenzenden Wohnsiedlung und dem ländlichem Außenbereich – dies bedeutet eine nachhaltige Zerstörung des landschaftlichen Charakters.

¨ fehlende Transparenz in der Kommunikation uns, aber auch der Öffentlichkeit gegenüber. Ein Beispiel unter vielen zur Verdeutlichung: Die unser Wohngebiet schädigenden elf LKW Stell- bzw. Rastplätze wurden im entsprechenden Gemeindeblatt-Artikel der Gemeindeverwaltung (gmv) vom August 2009 gar nicht erwähnt; in einer Parteiveröffentlichung der SPD wird verschleiernd nur von „Parkplätzen für den Lieferverkehr“ gesprochen. Auch die im März 2011 beschlossene Vergrößerung der Gewerbefläche im FNP wurde nur per Aushang bekanntgegeben, nicht aber z.B. im Gemeindeblattartikel.

¨ den zu geringen Abstand zwischen Gewerbegebiet und Wohngebiet, wobei entlang der Ringstraße im Gewerbegebiet 11 öffentliche LKW- bzw. Rastplätze von 3 m Breite eingeplant wurden, anstatt diese 3 m der begrünten Abgrenzungsfläche zuzuschlagen.

¨ dass der im Flächennutzungsplan ausgewiesene 40 m breite Waldsaum im Süden des Gewerbegebiets auf 20 m Begrünung halbiert wurde. Die eingesparten 20 m wurden stillschweigend der Gewerbefläche zugeschlagen, anstatt diese Ausgleichsfläche einer optimalen Abgrenzung von Wohnen zu Gewerbe zuzuführen, sodass wenigstens einige Baumreihen gepflanzt werden oder ein Lärmschutzwall angelegt werden könnte.

¨ Nicht einmal Minimum statt Optimum beim Anwohnerschutz:
Grundsätzlich ist es sehr bedauerlich und kennzeichnet den bisher uns gegenüber vertretenen Stil der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, dass rechtliche Grenzwerte
ausgereizt bzw. noch nicht einmal als Maßstab genommen werden, anstatt von Vorneherein einen engagierten, optimalen Anwohnerschutz einzuplanen, wie er im Ort, beispielsweise im Falle der Teilumwandlung an der Altlaufstraße praktiziert wurde.

Wir kritisieren daher eine Weichenstellung, die nicht in erster Linie dem Gemeinwohl dient, sich im schlimmsten Fall jedoch für einzelne von uns sogar Existenz bedrohend auswirken kann. Nicht nur, aber auch vor diesem Hintergrund erscheint die Haltung unserer Kommune besonders unverständlich.

Unsere berechtigten und auch in Empfehlungen der Obersten Bayerischen Baubehörde des Innenministeriums berücksichtigten Bedenken werden vor Ort ignoriert. Der dehnbare Begriff der gemeindlichen Planungshoheit wird hier aus unserer Sicht über die Maßen ausgenutzt.

 

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