Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Bürgerinitiative Siedlung Am Hart

Bauleitplanung

In der Bauleitplanung wird die bauplanerische Entwicklung einer Kommune festgelegt. Hierfür sind der vorbereitende Bauleitplan (= Flächennutzungsplan) sowie der verbindliche Bauleitplan (= Bebauungsplan) maßgeblich. Deren Inhalte können für einzelne Bürger weitreichende positive, aber auch negative Konsequenzen bedeuten. Es ist empfehlenswert, sich über aktuelle Pläne, Debatten und Beschlüsse der Heimatgemeinde immer aus erster Hand zu informieren, beispielsweise durch regelmäßigen Besuch von Bauausschusssitzungen. (Allgemeine Informationen)

 

Flächennutzungsplan (FNP) Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord

Bebauungsplan (B-Plan) Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord

Warum ist die Gestaltung der Satzung des Bebauungsplans so wichtig?

 

 

 

Flächennutzungsplan (FNP) Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

¨ Das Aufstellungsverfahren des FNPs für Höhenkirchen-Siegertsbrunn zog sich mehr als 10 Jahre hin, von 1989 bis ins Jahr 2000.

¨ 1989 lud die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn alle Bürger zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit Vorstellung der beabsichtigten Neuausweisungen und großer Bürgerdiskussion ein, um zu informieren und die Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben.

¨ In der an 1989 von der Gemeinde an alle Haushalte ausgegebenen Einladung wurde eine örtliche Beschreibung der zu diesem Zeitpunkt geplanten Gewerbegebiete veröffentlicht.

¨ Die Flächen GE 201 und GE 202 sind nicht darunter (GE 202 liegt direkt neben unserem Wohngebiet). Die in der Einladung erwähnten nördlichen Flächen beziehen sich auf den nördlichen Ortsrand; angedacht war lediglich ein „Sondergebiet“ an der S-Bahnstation Wächterhof für eine Altenwohnanlage.

¨ Der 2000 beschlossene FNP sieht hinsichtlich der Gewerbegebietsausweisung völlig anders aus, als zu Zeiten der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Hier haben die Gewerbegebietsflächen GE 201 und GE 202 Einzug gehalten.

¨ Im Erläuterungsbericht  der Gemeinde werden die Ziele der Planung offengelegt. (Kommentar der Bürgerinitiative zum Erläuterungsbericht)

¨ Aus unserer Sicht basiert die Gewerbegebietsausweisung der Fläche GE 202 auf schwerwiegenden Abwägungsfehlern.

¨ Im März 2011 erfolgt ein Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans. Die Fläche des Gewerbegebiets Siegertsbrunn Nord soll auch im FNP vergrößert werden, um die im Bebauungsplanentwurf vorgenommene erhebliche Ausweitung der Gesamtgewerbefläche nachträglich zu legitimieren. Dies bedeutet, einfach ausgedrückt, eine deutliche Vergrößerung des Gewerbegebiets Richtung Süden.

 

Bebauungsplan (B-Plan) Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

¨ Am 02.10.2008 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Siegertsbrunn Nord (vormals „Gewerbegebiet Am Hart“). Eine Bürgerbeteiligung wurde abgelehnt.

¨ Am 29.01.2009 wurden im Bauausschuss die ersten Planentwürfe durch den von der Gemeinde beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München vorgestellt. Der Gemeinderat entschied sich dafür, an Variante 2 der vorgestellten Entwürfe weiterzuarbeiten. Die Fraktionen wurden gebeten, ihre Vorstellungen bei der Bürgermeisterin zur Weiterleitung an den Planungsverband einzureichen. Während der Sitzung deutete sich aufgrund der Stellungnahmen einiger Gemeinderäte bereits an, dass der gestalterisch am ländlichen Lanschaftsbild orientierte Erstentwurf in Richtung eines „richtigen“ Gewerbegebiets umgearbeitet werden sollte.

¨ In einem von der SPD-Fraktion angeregten, nicht offiziellen interfraktionellen Treffen des Gemeinderats wurde der Bebauungsplan gemeinsam und unter Ausschluss der Öffentlichkeit überarbeitet.

¨ Am 25.06.2009 erfolgte die Vorstellung des umgearbeiteten Bebauungsplanentwurfs mit den nach den Vorgaben der interfraktionellen Allianz eingearbeiteten Änderungen vor dem Bauausschuss. Nachdem die Flexibilität der Festsetzungen während der Sitzung weiter erhöht wurde, verabschiedete der Bauausschuss den Vorentwurf mit einer Gegenstimme (Luitgart Dittmann-Chylla, Bündnis 90 / Die Grünen). Das Ergebnis unterscheidet sich qualitativ deutlich vom Erstentwurf.

¨ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Von 16.11. bis 11.12.2009 fand die erste öffentliche Auslegung der Unterlagen im Rathaus statt.

¨ Am 24.02.2011wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen im Bauausschuss behandelt. Zahlreiche kritische Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf waren im Dezember 2009 bei der Gemeinde eingegangen, u. a. vom Landratsamt, der Regierung von Oberbayern, der Handwerkskammer und auch eine von uns Anwohnern. Unter Anwesenheit des juristischen Beraters unserer Gemeinde wurde eine 33 Seiten umfassende Darstellung verlesen. Mit einer Gegenstimme passierte die Abwägung den Bauausschuss. Änderungen am Bebauungsplan wurden angekündigt. Deren Umsetzung kann von der Öffentlichkeit in der bevorstehenden zweiten Auslegung der Planunterlagen eingesehen werden

¨ Die Zweite Auslegung der Planunterlagen steht bevor. Der Termin muss an den gemeindlichen Anschlagtafeln bekannt gegeben werden.

 

 

Warum ist die Gestaltung der Satzung des Bebauungsplans so wichtig?

¨ Alle in der endgültigen Satzung des Bebauungsplans festgehaltenen Zulässigkeiten und Ausschlüsse sind verbindlich.

¨ Werden – wie in unserem Fall – die Festsetzungen von der Gemeinde sehr flexibel gehandhabt, ist innerhalb dieses Rahmens alles möglich.

¨ Die Gemeinde kann zwar Gewerbetreibenden nachträglich durch Beschlüsse größere Freiheiten einräumen; vorab festgeschriebene Freiheiten können interessierten Grundstückseigentümern und Investoren gegenüber jedoch kaum zurück genommen werden, insbesondere wenn beabsichtigt ist, Grauzonen auszunutzen.

¨ Unsere Befürchtungen müssen daher vom schlimmsten Fall ausgehen, denn ein unpräziser Bebauungsplan gleicht einer tickenden Zeitbombe!

 

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